Das Medizinstrafrecht hat in den letzten Jahren einen erheblichen Wandel durchlaufen. Waren früher Vorwürfe der Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung im Rahmen einer medizinischen Behandlung im Fokus, so liegt dieser heute immer mehr auf Abrechnungsfragen im Verhältnis des Arztes zu den gesetzlichen Krankenkassen.
Die Risiken sind hier fast durchgehend existenzbedrohend, weil bereits formale Fehler bei der Abrechnung zu einer Strafbarkeit wegen Abrechnungsbetrug und einer Rückforderung sämtlicher betroffener Honorare in voller Höhe führen können. Daneben droht die Entziehung der Approbation als Folge des Strafverfahrens.
In der Verteidigung ist die Verzahnung zwischen Strafrecht und Medizinrecht von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Unsere langjährige Erfahrung erlaubt es uns, Fallstricke frühzeitig zu erkennen. Zudem gewährleistet unser Netzwerk im Falle der Berührung von Spezialfragen den Zugang zu ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Medizinrechts.