Wirtschafts- und
Steuerstrafrecht

Unternehmerisches Handeln ist riskant – nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht. Immer weitere Bereiche wirtschaftlicher Betätigung werden immer engmaschiger mit strafrechtlichen Mitteln reguliert. Staatsanwaltschaften und Gerichte haben inzwischen keinerlei Berührungsängste auch gegenüber komplexen Sachverhalten.

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst mithin alle Bereiche des Strafrechts, die bei unternehmerischer Tätigkeit berührt sein können. Diese Bereiche sind so vielfältig wie das Wirtschaftsleben selbst. Typische Risikofelder sind sowohl im Kernbereich des Strafrechts als auch in strafrechtlichen Nebengebieten zu finden. Die Spanne reicht von Betrug, Untreue, Korruption, Scheinselbständigkeit, Geldwäsche, Insolvenzdelikten, Umweltdelikten über Kapitalmarkstrafrecht, Geheimnisverrat, Wettbewerbsstrafrecht, Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht bis hin zum Lebensmittelstrafrecht. Die Aufzählung ließe sich fast endlos fortsetzen.

Unternehmerisches und privates Handeln hat fast ausnahmslos steuerliche Folgen. Das Steuerrecht ist mittlerweile selbst für Experten kaum noch überblickbar. Zudem ist zu beobachten, dass die Finanzbehörden den Streit um Besteuerungssachverhalte immer öfter mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens flankieren. Dessen Folgen können in finanzieller Hinsicht verheerend sein. Eine professionelle Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung ist daher essentiell. Hierbei ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Verteidiger und steuerlichem Berater von entscheidender Bedeutung. Wir gewährleisten die wichtige Koordination mit dem steuerlichen Berater unserer Mandanten, können bei Bedarf aber auch auf steuerliche Expertise aus unserem Netzwerk zurückgreifen.

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