Prof. Dr. Christian Fröba ist seit Beginn seiner Tätigkeit im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig. Er berät und verteidigt dabei Einzelpersonen und Unternehmen, bundesweit und international.
Zu seinen Schwerpunkten gehören weiterhin die Verteidigung und Beratung im Zusammenhang mit Umweltdelikten, Betriebsunfällen und Großschadensereignissen.
Er verteidigt bundesweit im Steuerstrafrecht, unter anderem in verschiedenen cum/ex-Verfahren. Hinzu kommt seine strafrechtliche Beratung und Verteidigung von Geschäftsführern und Mitarbeitern bei Großschadensereignissen und Betriebsunfällen. Daneben vertritt er regelmäßig Geschäftsführer, Vorstände und Mitglieder von Aufsichtsgremien im Zusammenhang mit Vorwürfen des Betrugs, der Untreue und der Korruption.
Im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 wird er als oft empfohlener Anwalt Beratung/Verteidigung von Individuen im Wirtschaftsstrafrecht benannt und als „forensisch erfahren“ bzw. „pragmatisch, fachlich top“ umschrieben. Bereits im Vorjahr wurde er dort als „zielorientiert, durchsetzungsstark“ bzw. „gut vernetzt, absoluter Teamplayer“ empfohlen.
Prof. Dr. Christian Fröba wird bereits seit 2017 jährlich vom Focus empfohlen als „Top Anwalt im Fachbereich Strafrecht“. Auch in den jährlichen Umfragen des Handelsblatts in Kooperation mit Best Lawyers und der Wirtschaftswoche wird er regelmäßig im Bereich „Wirtschaftsstrafrecht“ empfohlen.
Vita
- geboren 1977 in Traunstein
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Bayreuth
- Promotion an der Universität Bayreuth zu einem strafrechtlichen Thema
- seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen, tätig bei Eckstein & Leitner, Eckstein & Kollegen, Fröba Dominok
- seit 2010 Fachanwalt für Strafrecht
- Mitglied des Gesetzgebungsausschusses des Deutsche Strafverteidiger e.V.
- seit 2016 Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht an der Hochschule Wismar
- seit 2022 Honorarprofessor an der Hochschule Wismar
- Gründungspartner bei Fröba Dominok Rechtsanwälte in München im Jahr 2022
Veröffentlichungen (Auswahl):
- „Die niedrigen Voraussetzungen der Untreuestrafbarkeit bei Zahlung überhöhter Arbeitsentgelte an Mitglieder des Betriebsrats – zugleich eine Besprechung zu BGH, BeckRS 2023, 143“, ArbR 2023, 201 (gem. mit Krug)
- Praxiskommentar zum Beschluss OLG Frankfurt am Main v. 21.12.2020 - 3 Ws 852/20, NStZ 2021, 383
- „Verschleifungsverbot und Zweckverfehlungslehre beim Spenden- und Bettelbetrug – zugleich Anmerkung zu OLG München, Beschl. v. 11.11.2013, Az. 4 StRR 184/13″, StraFo 2014, 500. (gem. mit Straube)
- „Strafbarkeit der Verwendung nicht zugelassener Ausgangsstoffe bei der Herstellung von Zytostatikarezepturen“, StraFo 2011, 344 (gem. mit Eckstein und Häser)
- „Rechtsschutz gegen die nachträgliche Anordnung molekular-genetischer Untersuchungen“, StraFo 2010, 483
- „Die Reichweite des § 129a StGB bei der Bekämpfung des transnationalen islamistischen Terrorismus“, Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main, 2009
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