Dr. Christian Rathgeber berät und verteidigt seit 2013 sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.
Seine Schwerpunkte liegen u.a. in den Bereichen Korruptionsstrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht, Kartellstrafrecht und Außenwirtschaftsstrafrecht. So verteidigte er u.a. einen Geschäftsführer gegen den Vorwurf wettbewerbsbeschränkender Absprachen und mehrere Manager im Zusammenhang mit Verstößen gegen das AMG, das AWG bzw. das WpHG sowie im Zusammenhang mit „cum/ex-Vorwürfen“. Im Rahmen des „Wirecard-Komplexes“ gehörte er zu den strafrechtlichen Beratern einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Daneben übernimmt Dr. Rathgeber regelmäßig Mandate von Beamten und Soldaten wegen Vorwürfen von Amtsdelikten und in behördlichen sowie gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Die präventive Beratung zu neuen Anforderungen im unternehmensrechtlichen Umfeld (LkSG, HinSchG u.v.m.) gehören ebenso zu seinen Tätigkeiten wie Compliance-Schulungen und die Beratung zur Optimierung unternehmensinterner Richtlinien. Dazu kommt die Durchführung und strafrechtliche Begleitung verschiedener interner Untersuchungen, u.a. bei weltweit tätigen Unternehmen aus der Automobil-, Maschinenbau- und Waffenelektronikbranche sowie einem europaweit agierenden Finanzdienstleister.
Dr. Christian Rathgeber wird von der Wirtschaftswoche seit Jahren als „Top Anwalt“ in den Bereichen „Wirtschaftsstrafrecht“ bzw. „Compliance“ ausgezeichnet sowie regelmäßig von Legal500 als Anwalt im Bereich „Wirtschaftsstrafrecht“ empfohlen.
Vita
- geboren 1982 in Wiesbaden
- Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Promotion an der Ludwig Maximilians-Universität München im Strafrecht („Criminal Compliance“)
- Abschluss als Magister der Verwaltungswissenschaften an der Universität Speyer
- Rechtsanwalt bei Knierim & Kollegen seit 2013
- Partner bei Knierim & Kollegen seit 2018
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2023
Veröffentlichungen (Auswahl):
- „Soldaten“, in: Krug/Gutman (Hrsg.), Verteidigung im Berufs- und Disziplinarrecht (im Erscheinen)
- „6. Kapitel. Europäische Verfahrensvorschriften“, in: Adick/Bülte (Hrsg.), Handbuch Fiskalstrafrecht - Straftaten gegen staatliche Vermögenswerte, 2. Aufl. 2019
- „Private Arbeitnehmer sind keine Mitbewerber i.S.d. § 299 StGB“, Anmerkung zum Beschluss des OLG Stuttgart v. 29.06.2015 - 4 Ws 232/15, ArbR 2016, 70.
- „Zweistufige Prüfung des Amtsträgerbegriffs bei Bestechung“, Anmerkung zum Beschluss des BGH v. 10.06.2015 - 1 StR 399/14, NZWist 2015, 359
- „Pflicht zur Einrichtung einer Compliance-Organisation“, Anmerkung zum Urteil des LG München I v. 10.12.2013 - 5 HK O 1387/10, NZWist 2014, 192
- „Projekte der erneuerbaren Energien und ihre strafrechtlichen Risiken für Unternehmen“, BB 2014, 2371 (gem. mit Krug)
- „Rückgewinnungshilfe und Insolvenzverfahren“, Anmerkung zum Urteil des OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.03.2013 - 2 Ws 561/12, 2 Ws 590/12, NZWiSt 2013, 306
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