Das deutsche Strafrecht sieht (noch) keine originäre strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen vor. Nur ein Mensch kann sich strafbar machen. Gleichwohl stehen den Strafverfolgungsbehörden einschneidende rechtliche Möglichkeiten zur Sanktionierung von Unternehmen zur Verfügung.
Kommt es zu Straftaten im Unternehmen, so kann eine damit in Zusammenhang stehende Vernachlässigung von Aufsichtspflichten zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und zur Verhängung eines Bußgelds gegen das Unternehmen führen. Profitiert ein Unternehmen wirtschaftlich von Straftaten, so kann dieser wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft werden. Hierzu stehen den Strafverfolgungsbehörden verschiedene rechtliche Wege zur Verfügung.
Bußgelder und Vermögensabschöpfung können existenzbedrohend für das Unternehmen sein. Hinzu kommen regelmäßig öffentlichkeitswirksame Ermittlungsmaßnahmen, die zu einem massiven Reputationsschaden führen können.
Eine strategisch geschickte Verteidigung des Unternehmens sowie eine sachgerechte Koordination mit den Ermittlungsbehörden und den Verteidigern der beschuldigten Personen sind daher besonders wichtig. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir beides gewährleisten.