Komplexe Ermittlungsverfahren gehen fast immer mit der Befragung von Zeugen durch die Strafverfolgungsbehörden einher. Der Zeuge kann dabei in eine schwierige Situation geraten, weil er einerseits wahrheits- und auskunftspflichtig ist, sich andererseits aber nicht durch wahrheitsgemäße Angaben selbst in die Gefahr der Strafverfolgung bringen muss. Kaum ein Zeuge ist indes in der Lage, das Risiko eigener Strafverfolgung zu erkennen sowie die mit der Zeugenstellung verbundenen Rechte und Pflichten vor und in einer Vernehmung zu überblicken.
Ähnliches gilt für interne Untersuchungen. Das Spannungsverhältnis besteht hier zwischen der arbeitsrechtlichen Mitwirkungspflicht und dem Recht auf Selbstbelastungsfreiheit.
Wir beraten Zeugen in diesen schwierigen Situationen und begleiten sie zu den behördlichen Vernehmungen bzw. firmeninternen Befragungen.